Eine Figur der blinden Justitia.Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/Sonja Wurtscheid
Sticker mit übelsten Nazi-Parolen in einer Chatgruppe teilen – darf das für einen 20-Jährigen als Jugendsünde durchgehen? Wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen musste sich der heute 25-jährige Westerwälder am Amtsgericht Montabaur verantworten. Vielleicht gerade weil er aus einem guten, stabilen sozialen Umfeld stammt, gab ihm Richter Helmut Groß mahnende Worte mit auf den Lebensweg, der durch die Tat einen deutlichen Knick bekommen hat.
Lesezeit: 2 Minuten
Dass das Bildchen, um das es ging, Nazi-Gräuel verharmlost und die Opfer der Schoah verunglimpft, muss dem Angeklagten klar gewesen sein, und zwischen den Zeilen gab er das auch zu. „Ohne nachzudenken“ habe er den Sticker weitergeleitet, sagte er, adrett frisiert und gekleidet, ganz der geläuterte junge Mann, dessen Leben ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.